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Weiterbildungsprämie

Bei erfolgreicher Absolvierung einer Zwischen- bzw. Abschlussprüfung können Arbeitsuchende und beschäftigte Menschen, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein bekommen, eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Wer kann gefördert werden?

Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie können Arbeitsuchende oder beschäftigte Menschen haben, wenn sie an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 81 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderten Weiterbildung (z.B. Umschulung, Teilqualifizierung, Vorbereitung auf die Externen-/Nichtschülerprüfung) teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt. Die Ausbildungsdauer muss nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften mindestens zwei Jahren betragen.

Wie funktioniert die Förderung?

Um die Weiterbildungsprämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen Ihrer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorlegen (z.B. Kopie des Zeugnisses der Kammer). Eine darüberhinausgehende Antragsstellung ist nicht notwendig.

Die Weiterbildungsprämie beträgt bei erfolgreicher Absolvierung einer Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung bei einer Kammer 1.000 Euro, vorausgesetzt die Zwischenprüfung ist in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen vorgesehen. Bei erfolgreicher Absolvierung einer gesetzlich festgelegten Abschlussprüfung oder einer Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt die Weiterbildungsprämie 1.500 Euro.

Wo finde ich Beratung?

Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch unter der unten genannten Nummer vereinbaren. Eine schriftliche Anfrage senden Sie über das Kontaktformular.

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin:

Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt
Telefon
+4980045555 00
Sprechzeiten
Sprechzeiten
Mo. bis Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr

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  • Förderung

    Bildungskredit

    Mit dem Bildungskredit unterstützt die Bundesregierung volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit.

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    Bildungsgutschein

    Bei einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung können Arbeitsuchende sowie berufstätige Personen einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

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    Weiterbildungsgeld

    Während der Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten abschlussorientierten Weiterbildung erhalten Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zusätzlich Weiterbildungsgeld.

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