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Weiterbildungsgeld

Während der Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten abschlussorientierten Weiterbildung erhalten Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zusätzlich Weiterbildungsgeld.

Wer kann gefördert werden?

Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld), wenn sie an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 81 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderten abschlussorientieren beruflichen Weiterbildung (z.B. Umschulung, Teilqualifizierung, Vorbereitung auf die Externen-/Nichtschülerprüfung) teilnehmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich wird von den Agenturen für Arbeit oder den Jobcentern ausgezahlt, wenn Sie zum oben genannten Personenkreis gehören und eine berufliche Weiterbildung absolvieren, die zum Erwerb eines Berufsabschlusses führt. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig, da der Anspruch automatisch geprüft wird. Zudem ist das Weiterbildungsgeld anrechnungsfrei und mindert nicht die Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.

Wo finde ich Beratung?

Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch unter der unten genannten Nummer vereinbaren. Eine schriftliche Anfrage senden Sie über das Kontaktformular.

Lassen Sie sich beraten:

Kostenlose Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt
Telefon
+498004555500
Sprechzeiten
Sprechzeiten
Mo. bis Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr

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  • Förderung

    Bildungsgutschein

    Bei einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung können Arbeitsuchende sowie berufstätige Personen einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

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  • Förderung

    Bildungskredit

    Mit dem Bildungskredit unterstützt die Bundesregierung volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit.

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  • Förderung

    Weiterbildungsprämie

    Bei erfolgreicher Absolvierung einer Zwischen- bzw. Abschlussprüfung können Arbeitsuchende und beschäftigte Menschen, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein bekommen, eine Weiterbildungsprämie erhalten.

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