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Bildungsgutschein

Bei einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung können Arbeitsuchende sowie berufstätige Personen einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Wer kann gefördert werden?

Einen Bildungsgutschein können die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter ausstellen, wenn die gesetzlichen Fördervoraussetzungen vorliegen. Das Angebot richtet sich an

  • Arbeitslose
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss. 

Wichtig ist, dass vor Beginn einer Weiterbildung eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung umfasst in der Regel die Übernahme von

  • Lehrgangskosten (einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren)
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung.

Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter übernimmt zudem bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung während der Weiterbildung. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann dieses während der Weiterbildung fortgezahlt werden.

Gefördert werden können berufliche Weiterbildungen, die zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen, insbesondere wenn dadurch Arbeitslosigkeit beendet oder drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann. Auch das Nachholen eines Berufsabschlusses, eines Hauptschulabschlusses (oder eines vergleichbaren Schulabschlusses) sowie der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien sind förderfähig.

Der von Ihnen gewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.

Zugelassene Maßnahmen finden Sie auf Kursnet

Erwachsene  ab 25 Jahren können auf ihrem Weg zum anerkannten Berufsabschluss außerdem über die  Initiative Zunkunftstarter gefödert werden.

Wo finde ich Beratung?

Sie können sich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter (finden Sie die für Sie zuständige Stelle) oder über die unten genannte Hotline der Bundesagentur für Arbeit kostenlos telefonisch beraten lassen. Eine schriftliche Anfrage können Sie über das  Kontaktformular der Bundesagentur für Arbeit stellen. Den Bildungsgutschein können Sie jedoch ausschließlich über ein persönliches Gespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website:

Lassen Sie sich beraten:

Kostenlose Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt
Telefon
+49 800 4 5555 00
Sprechzeiten
Sprechzeiten
Mo. bis Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr

Berufsberatung im Erwerbsleben

Ein Berufsleben gut beraten - Berufsberatung für Erwachsene © Bundesagentur für Arbeit

Weitere Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit

  • Förderung

    Zukunftsstarter: der Weg zum anerkannten Berufsabschluss (Info für Beschäftigte)

    Mit der Initiative „Zukunftsstarter“ fördert die Bundesagentur für Arbeit auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen für Personen ab 25 Jahren mit und ohne Berufsabschluss.

    AngebotFörderung
  • Förderung

    Weiterbildungsgeld

    Während der Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten abschlussorientierten Weiterbildung erhalten Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zusätzlich Weiterbildungsgeld.

    AngebotFörderung
  • Förderung

    Bildungskredit

    Mit dem Bildungskredit unterstützt die Bundesregierung volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit.

    AngebotFörderung

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