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Teilqualifizierungen: Weiterbildung Geringqualifizierter zu Fachkräften
Wer kann sich weiterbilden?
Durch Teilqualifikationen (TQ) können an- und ungelernte Beschäftigte über 25 Jahren alle Kompetenzfelder eines Ausbildungsberufes erlernen und einen anerkannten Berufsabschluss erlangen.
Wie funktioniert die Weiterbildung?
Die Inhalte des Ausbildungsberufes sind dabei in einzelne TQ-Bausteine unterteilt. Mithilfe von TQ können Beschäftigte so schrittweise in kurzen Lerneinheiten neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. Es wird individuell eingeschätzt, ob alle oder nur einzelne TQ-Bausteine absolviert werden müssen. Auf diese Weise kann an die beruflichen Vorerfahrungen angeknüpft und entsprechend der Weiterbildungsbedarfe im Betrieb qualifiziert werden. Am Ende eines jeden TQ-Bausteins kann zur Überprüfung des Lernstandes eine Kompetenzfeststellung durch die regionale Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgen. Bei erfolgreichem Bestehen vergibt die zuständige IHK ein Zertifikat als anerkannter Nachweis beruflicher Qualifikation. Nach dem Erwerb mehrerer TQ kann die Zulassung zur IHK-Externen-Abschlussprüfung beantragt werden.
Teilqualifikationen werden bundeseinheitlich für kaufmännische und technische Berufe sowie verschiedene Dienstleistungsbereiche angeboten und basieren auf geltenden Ausbildungsordnungen. Sie können berufsbegleitend in Voll- oder Teilzeit absolviert werden.
Welche Förderungen gibt es?
Die berufliche Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Beschäftigter im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse kann durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Teilqualifizierung sind die regionalen IHK sowie die Agenturen für Arbeit. Für Fragen stehen Ihnen auch die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren gerne zur Verfügung.