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Mit Zukunftsstarter zum anerkannten Berufsabschluss (Info für Unternehmen)
Wer kann gefördert werden?
Die Ausbildung von Fachkräften im Betrieb ermöglicht Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein optimales Matching von Personalbedarf und -besetzung. Förderfähig sind junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben sowie junge Personen mit Berufsabschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten oder ihren erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können. Die Bundesagentur für Arbeit fördert mit der Initiative neben geringfügig ausgebildeten Personen auch Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen sowie Wiedereinsteiger und -einsteigerinnen.
Wie funktioniert die Förderung?
Förderfähig sind Voll- und Teilzeitqualifizierungsmaßnahmen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind, sowie Umschulungen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Kinderbetreuungskosten und Kosten für umschulungsbegleitende Hilfen wie z.B. Nachhilfeunterricht sowie Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen in einem Ausbildungsberuf. Bei einer betrieblichen Umschulung sollte es vom Unternehmen eine Ausbildungsvergütung geben.
Wo finde ich Beratung?
Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer Werden Sie Chancengeber*in der Bundesagentur für Arbeit und auf der Website:
Lassen Sie sich beraten:
Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
Sprechzeiten
- Sprechzeiten
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