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Mit Zukunftsstarter zum anerkannten Berufsabschluss (Info für Beschäftigte)
Wer kann gefördert werden?
Ein anerkannter Berufsabschluss erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt deshalb geringqualifizierte und arbeitsuchende Personen zwischen 25 und 35 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben oder Personen mit Berufsabschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten oder ihren erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können. Die Förderung richtet sich auch an Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen sowie Wiedereinsteiger und -einsteigerinnen.
Wie funktioniert die Förderung?
Förderfähig sind Voll- und Teilzeitqualifizierungsmaßnahmen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind, sowie Umschulungen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen. Dabei können neben den Lehrgangskosten auch Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Kinderbetreuungskosten und Kosten für umschulungsbegleitende Hilfen wie z.B. Nachhilfeunterricht übernommen werden.
Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen in einem Ausbildungsberuf können zusätzlich Weiterbildungsprämien gewährt werden. Lebensunterhaltssichernde Leistungen können während der Qualifizierung in der Regel weiterhin bezogen werden.
Wo finde ich Beratung?
Ihre Anfrage zum Thema Weiterbildung können Sie über das Kontaktformular der Bundesagentur für Arbeit stellen: Kontaktformular Weiterbildung
Nehmen Sie Kontakt auf:
Bundesagentur für Arbeit
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- Sprechzeiten
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