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Aufstiegs-BAföG
Wer kann gefördert werden?
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse gefördert. Ob Meisterin und Meister, Fachwirtin oder Fachwirt, Technikerin und Techniker oder Erzieherin und Erzieher – das Aufstiegs-BAföG hilft unabhängig vom Alter beim beruflichen Aufstieg in allen Branchen.
Sie können das Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn Ihre Fortbildungsmaßnahme Sie auf ein nach dem AFBG förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet und Sie die Voraussetzungen der Prüfungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen.
Wie funktioniert die Förderung?
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit. Der Förderanspruch besteht auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen (Geprüfte Berufsspezialistin /Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional) sowie für gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht. Das Aufstiegs-BAföG umfasst verschiedene Leistungen und Zuschüsse:
- Unabhängig von Ihrem Einkommen kann Ihre Fortbildung (Lehrgangs- und Prüfungskosten) bis zu einer Summe von maximal 15.000 Euro gefördert werden. Dabei erfolgen 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für die restlichen 50 Prozent erhalten Sie ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Bei bestandener Abschlussprüfung wird Ihnen ein Teil des KfW-Darlehens erlassen. Im Falle einer anschließenden Existenzgründung wird Ihnen das Darlehen vollständig erlassen (insofern die Kosten insgesamt 15.000 Euro nicht übersteigen).
- Zudem können Sie einen Zuschuss für die Hälfte der Materialkosten für Ihr Meisterstück in Höhe von maximal 2.000 Euro erhalten. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie auch hier als Zuschuss, für die restlichen 50 Prozent bekommen Sie wiederum ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
- Abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen können Sie bei einer Fortbildung in Vollzeit einen finanziellen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. für Alleinstehende beträgt die maximale monatliche Unterstützung 1.019 Euro). Dieser Beitrag wird vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Übrigens: Während Ihrer Fortbildung müssen Sie noch nichts bezahlen. Die Tilgungs- und Zinszahlungen für die gewährten Darlehen beginnen zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme.
Wo finde ich Beratung?
Die Anträge auf Förderung nach dem AFBG sind in Bayern bei den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten (bei der für Sie zuständigen Stelle) oder online zu stellen. Sie können sich zudem kostenlos telefonisch über die unten genannte Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beraten lassen oder sich auf der Website informieren:
Lassen Sie sich beraten:
Kostenlose Info-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Kontakt
Sprechzeiten
Fr: 8 - 16:30 Uhr