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Vielfältige Förderungen nutzen

© solidcolours über Adobe Stock

Eine Weiterbildung kann kostspielig sein. In Bayern können Sie jedoch von einer ganzen Reihe von Unterstützungsleistungen profitieren und eine finanzielle Förderungen für Ihre berufliche Weiterbildung erhalten!

Eine Frage der Finanzierung

Natürlich kostet eine Fortbildung nicht nur Zeit und Energie. Es fallen auch Kosten für Kurse, Seminare, Arbeitsmittel, Fahrt oder Prüfungen an. Eventuell müssen Sie auch persönliche Investitionen leisten, wie beispielsweise auf bezahlte Überstunden zu verzichten oder eine Kinderbetreuung bezahlen.

Bevor Sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden, sollten Sie deshalb zunächst prüfen, ob und wie Sie diese finanzieren können.

Wenden Sie sich an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber als erste Ansprechpartner: Denn Weiterbildung findet insbesondere auch in den bayerischen Unternehmen statt. Ob Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz oder formal organisierte Maßnahmen mit Zertifikat – viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen Ihnen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Ihr Potenzial noch besser zur Erreichung des Betriebsziels zu nutzen.

Die Infografik zum Thema "Förderung für Ihre Weiterbildung" enthält vier illustrierte Einzelgrafiken. Details siehe folgende Erläuterung.
© StMAS

In der Infografik mit dem Titel "Förderung für Ihre Weiterbildung" sind vier illustrierte Einzelgrafiken zu sehen. In der ersten Grafik mit dem Text: "1.300 Euro pro Person investieren mittelständische Unternehmen durchschnittlich in die berufliche Weiterbildung ihrer Belegschaft", sind zwei händeschüttelnde Personen dargestellt. In der zweiten Einzelgrafik mit dem Text: "Arbeitsuchende und Beschäftigte können von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung oder Umschulung erhalten", ist eine lächelnde Person mit einem Briefumschlag in der Hand zu sehen. Die dritte Grafik mit dem Text: "Das Aufstiegs-BAföG fördert Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkurse oder Lehrgänge", zeigt eine sich freunde Person, die auf der höchsten Stufe eines Siegerpodestes sitzt. In der vierten Einzelgrafik mit dem Text: "Bei erfolgreich bestandener Meisterprüfung oder bei gleichwertigem Abschluss gibt es vom Freistaat Bayern 3.000 Euro Meisterbonus", ist eine lächelnde Person mit einer Urkunde in der Hand abgebildet.

Förderung durch die Arbeitgeberin und den Arbeitgeber

Eine Studie des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung zeigt, dass berufliche Weiterbildung meist während der bezahlten Arbeitszeit stattfindet und bis zu 56 Prozent von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber finanziert wird (vgl. BIBB-Studie 2019 (Download)).

Denn durch Weiterbildungsmaßnahmen steigt die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und so profitieren letztlich auch die Unternehmen davon. Im Idealfall zahlt die Fortbildung also Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Darüber hinaus könnten auch weitere Unterstützungsleistungen wie Sonderurlaub oder eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit denkbar sein. Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Rahmen der Personalentwicklung weiterbilden, stärken nicht nur ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit, sondern setzen auch ein positives Signal an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden immer wieder unter Fachkräfteengpässen. Deshalb sind sie oftmals bereit, in ihre vorhandene Belegschaft zu investieren.

Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber beziehungsweise Ihren Betriebsrat auf eine mögliche Unterstützung und Finanzierung Ihrer Weiterbildung an!

Staatliche Förderung für ein individuelles Weiterbildungsvorhaben

Darüber hinaus gibt es für die Einzelne oder den Einzelnen eine Vielzahl von individuellen staatlichen Förderungen. Auch hier gilt: Mit frühzeitiger Planung lässt sich Geld sparen. Insbesondere sollten Förderfragen vor Beginn der Weiterbildung geklärt werden, da eine nachträgliche Bezuschussung durch den Staat in der Regel nicht möglich ist.

Eine bekannte Fördermaßnahme ist der Bildungsgutschein, den die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter ausstellen. Ob diese Förderung infrage kommt, muss für jeden Einzelfall geprüft werden und hängt insbesondere von den persönlichen Verhältnissen wie dem Einkommen, vom Thema der Weiterbildung und vom angestrebten Abschluss ab. Das Angebot richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere auch an Beschäftigte ohne oder mit nicht mehr verwertbarem Berufsabschluss. Mit dem Bildungsgutschein​​​ sollen verstärkt berufsabschlussbezogene Weiterbildungen (also beispielsweise Umschulungen) gefördert werden.

Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss in der Tasche haben und sich nun weiterqualifizieren wollen, können Sie von Förderungen bzw. Prämien wie dem Aufstiegs-BAföG oder dem Meisterbonus profitieren. Das Aufstiegs-BAföG fördert Aufstiegsfortbildungen, also Meisterkurse oder andere auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge. Als zusätzlichen Anreiz gewährt der Freistaat Bayern jeder erfolgreichen Absolventin und jedem erfolgreichen Absolventen verschiedener beruflicher Fortbildungen den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro. Zudem gibt es Kredit- und Stipendien-Programme, die bei der beruflichen Weiterbildung Unterstützung bieten.

Mit dem Weiterbildungs-Lotsen zur passenden Förderung

Die Fördermöglichkeiten hängen also entscheidend von Ihrem persönlichen Weiterbildungsvorhaben ab. Sie sind noch unschlüssig? Lassen Sie sich einfach von einer oder einem unserer Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren beraten. Zur Orientierung und Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch hilft Ihnen die Checkliste in unserem Flyer zur beruflichen Weiterbildung (Download). Die Kontaktdaten der Bildungsberaterinnen und -berater finden Sie mit dem Weiterbildungs-Lotsen genauso wie weiterführende Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen. Darüber hinaus erhalten Sie auch weitere Beratung von unterschiedlichen Institutionen und Trägern. 

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