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Qualifizierung von Erwerbstätigen in Bayern – Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Möchten Sie Ihre Beschäftigten auf den Wandel der Arbeitsmarktwelt vorbereiten und ihnen zukunftsorientierte Kompetenzen vermitteln? Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern kann bis zu 100 Prozent der Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen fördern.

Wer kann gefördert werden?

In der Förderperiode 2021-2027 unterstützt der ESF+ in Bayern die Anpassung der Kompetenzen von Beschäftigten an die sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes. Ziel ist es, durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und Projekte die Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen und notwendiges Wissen in Schlüsseltechnologien zu vermitteln. 

Wie funktioniert die Förderung?

Weiterbildungsanbieter können im Rahmen der Förderaktion 1.1: "Weiterbilden für die Zukunft" oder im Rahmen der Förderaktion S 1: Weiterbildung in kritischen STEP-Technolgien (digitale Technologie, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologie, Biotechnologie) eine ESF+ Förderung beantragen. Für Unternehmen, die mit Hilfe von Bildungsanbietern ihre Beschäftigten qualifizieren, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Förderaktion 1.3: "Betriebliche Weiterbildung" eine Förderung für die teilnehmenden Mitarbeitenden zu beantragen. Die Weiterbildungsmaßnahmen können bei den Förderaktionen 1.1. und 1.3 mit 50 Prozent der Gesamtkosten, bei der Förderaktion S 1 mit bis zu 100 Prozent aus ESF+ Mitteln gefördert werden.

Wo finde ich Beratung?

Weitere Informationen, Fördervoraussetzungen und Kontaktdaten finden Sie auf der Website des ESF+ in Bayern:

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