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Beschäftigte mit Förderung gezielt weiterbilden
Herausforderungen meistern wir am besten gemeinsam: Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um Arbeits- und Fachkräfte zu sichern und zu binden. Finanzielle Förderung können Sie auch aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) oder von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten. Verbände, Kammern und Gewerkschaften beraten Sie individuell und bieten vielfältige Hilfestellungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an.
Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern ermöglicht eine bis zu 40-prozentige Förderung für Projekte zur Qualifizierung von Beschäftigten. Die Förderung hat zum Ziel, die Wiedergewinnung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch berufliche Weiterbildung oder Ausbau von Systemen zur Fortbildung abzusichern. Die berufliche Anpassung der Arbeitskräfte an die Anforderungen der Arbeitsmärkte steht dabei im Vordergrund.
Wussten Sie, dass...
für rund 670 Millionen Euro Gesamtkosten bereits im alten Förderzeitraum zahlreiche Projekte und Ausbildungsstellen vom Europäischen Sozialfonds in Bayern gefördert wurden? Insgesamt sind bisher 265.000 Teilnehmende bei ihrer Ausbildung, Qualifizierung, sozialen Eingliederung oder Bildung unterstützt worden.
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie auf Bundesebene
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben sich zusammengeschlossen, um mithilfe europäischer Fördermittel die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland gemeinsam voranzubringen. Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ hat die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen sowie die Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen zum Ziel.
Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildung
Die BA unterstützt Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten.
Die Weiterbildungsförderung der BA beinhaltet eine individuelle Qualifizierungsberatung sowie die Übernahme von Lehrgangskosten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und das Qualifizierungsgeld.
Förderung – mehr als nur eine Frage des Geldes
Natürlich wird nicht nur auf finanzieller Ebene gefördert. Durch individuelle Beratung und ein vielfältiges Kursangebot helfen unsere Partner Ihnen auch bei der Etablierung und Durchführung von Weiterbildungen in Ihrem Unternehmen.
Unsere Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren unterstützen Sie beispielsweise bei der Identifizierung von Qualifizierungsbedarfen in Ihrem Betrieb und begleiten Sie bei der Durchführung. Zur Orientierung und Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch hilft Ihnen die Checkliste in unserem Flyer zur beruflichen Weiterbildung (Download).
Sie haben bereits einzelne Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer für eine Weiterbildung im Blick? Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ist mit einem speziellen Qualifizierungswunsch auf Sie zugekommen? Zusätzlich zu den Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen gibt es auch eine Reihe an Förderungen der individuellen beruflichen Weiterbildung (passende Förderangebote).
Empfehlen Sie den Weiterbildungs-Lotsen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter oder klicken Sie einfach einmal gemeinsam rein.