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Förderung von Weiterbildung im Güterkraftverkehr
Wer kann gefördert werden?
Sie können die Förderung beantragen, wenn Ihr Unternehmen
- zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr nach § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführt und
- als Halterin bzw. Halter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in Deutschland eingetragen ist. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Kilogramm aufweisen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses ist von der Größe Ihres Unternehmens abhängig und wird über den Fördersatz je Nutzfahrzeug berechnet.
Die Förderung der Weiterbildungskosten beträgt:
- für Kleinst- und kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent, maximal 1.050 Euro je Nutzfahrzeug,
- für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent, maximal 900 Euro je Nutzfahrzeug,
- für andere Antragstellende bis zu 50 Prozent, maximal 750 Euro je Nutzfahrzeug.
Informationen zur Unternehmensgröße finden Sie im Merkblatt des BALM (PDF) herunterladen.
Ihr Unternehmen kann je Weiterbildungsmaßnahme maximal drei Millionen Euro an Zuschuss erhalten. Wenn Ihrem Unternehmen Fahrzeuge zur Nutzung überlassen wurden (wie z.B. Miete oder Leasing), werden diese nur berücksichtigt, wenn sie auf Ihr Unternehmen zugelassen sind.
Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten) umfassen und in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen stattfinden. Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das eService-Portal des BALM.
Wo finde ich Beratung?
Sie können sich über die unten genannten Kontaktdaten des BALM beraten lassen. Weitere Informationen, Antragsformulare und eine Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf der Website:
Lassen Sie sich beraten:
Team Weiterbildung
Kontakt
- Telefon
- +4922157762699
- info.foerderprogramme@balm.bund.de
Sprechzeiten
Fr. 9:00 - 11:45 Uhr