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Förderung von Weiterbildung im Güterkraftverkehr

Mit dem Förderprogramm „Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ fördert das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Weiterbildungen für Transportunternehmen.

Wer kann gefördert werden?

Sie können die Förderung beantragen, wenn Ihr Unternehmen

  • einen Unternehmenssitz in Deutschland hat,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr durchführt und
  • Eigentümer oder Halter von mindestens einem zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeug ist, das für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen technisch zulässige Gesamtmasse bei Antragstellung bis 30. Juni 2024 mindestens 7.500 Kilogramm bzw. bei Antragstellung ab 1. Juli 2024 mindestens 3.501 Kilogramm beträgt.

Wie funktioniert die Förderung?

Unternehmen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können einen Zuschuss für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist von der Größe des Unternehmens abhängig und wird über den Fördersatz je Nutzfahrzeug berechnet.

Die Förderung der Weiterbildungskosten beträgt:

  • für Kleinst- und kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent, maximal 1.050 Euro je Nutzfahrzeug,
  • für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent, maximal 900 Euro je Nutzfahrzeug,
  • für andere Unternehmen bis zu 50 Prozent, maximal 750 Euro je Nutzfahrzeug.

Informationen zur Unternehmensgröße finden Sie im  Merkblatt des BALM.

Der Zuwendungshöchstbetrag darf je Weiterbildungsmaßnahme im Unternehmen drei Millionen Euro nicht überschreiten. Wenn Ihrem Unternehmen Fahrzeuge zur Nutzung überlassen wurden (wie z.B. Miete oder Leasing), werden diese nur berücksichtigt, wenn sie auf Ihr Unternehmen zugelassen sind.

Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten) umfassen und in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen stattfinden. Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

Wo finde ich Beratung?

Die Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Weiterbildung online über das eService-Portal des BALM zu stellen. Die Antragsfrist läuft vom 24. April 2024 bis zum 02. September 2024.

Sie können sich kostenlos über die unten genannten Kontaktdaten des BALM beraten lassen oder sich auf der Website informieren:

Lassen Sie sich beraten:

Team „Weiterbildung“ des BALM

Sprechzeiten
Sprechzeiten
Mo. bis Do. 9:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr, Fr. 9:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 14:45 Uhr

Weiterstöbern im Lotsen

  • Förderung

    INQA-Coaching für KMU

    Das Programm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf dem Weg in die digitale Zukunft. Mit dem Programm können Betriebe Prozesse erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren, und sich fit für die digitale Transformation machen.

    AngebotFörderung
  • Beratung

    Taskforce Fachkräftesicherung FKS+

    Die Taskforce FKS+ berät alle bayerischen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Branchenzugehörigkeit bei allen Fragen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung, bietet Hilfe zur Selbsthilfe an und unterstützt bei der Deckung des Personalbedarfs.

    AngebotBeratung
  • Weiterbildung

    KURSNET - die Datenbank für Weiterbildung

    Die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit enthält Angebote verschiedener Bildungsträger aus vielen Fachgebieten in ganz Deutschland.

    AngebotWeiterbildung

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