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Förderung von Weiterbildung im Güterkraftverkehr

Mit dem Förderprogramm „Weiterbildung“ fördert das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bei der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten.

Wer kann gefördert werden?

Sie können die Förderung beantragen, wenn Ihr Unternehmen

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr nach § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführt und
  • als Halterin bzw. Halter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in Deutschland eingetragen ist. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Kilogramm aufweisen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses ist von der Größe Ihres Unternehmens abhängig und wird über den Fördersatz je Nutzfahrzeug berechnet.

Die Förderung der Weiterbildungskosten beträgt:

  • für Kleinst- und kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent, maximal 1.050 Euro je Nutzfahrzeug,
  • für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent, maximal 900 Euro je Nutzfahrzeug,
  • für andere Antragstellende bis zu 50 Prozent, maximal 750 Euro je Nutzfahrzeug.

Informationen zur Unternehmensgröße finden Sie im  Merkblatt des BALM (PDF) herunterladen.

Ihr Unternehmen kann je Weiterbildungsmaßnahme maximal drei Millionen Euro an Zuschuss erhalten. Wenn Ihrem Unternehmen Fahrzeuge zur Nutzung überlassen wurden (wie z.B. Miete oder Leasing), werden diese nur berücksichtigt, wenn sie auf Ihr Unternehmen zugelassen sind.

Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten) umfassen und in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen stattfinden. Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das eService-Portal des BALM. 

Wo finde ich Beratung?

Sie können sich über die unten genannten Kontaktdaten des BALM beraten lassen. Weitere Informationen, Antragsformulare und eine Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf der Website:

Lassen Sie sich beraten:

Team Weiterbildung

Sprechzeiten

Sprechzeiten
Mo. - Do. 9:00 – 11:45 Uhr; 13:15 – 14:45 Uhr
Fr. 9:00 - 11:45 Uhr

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  • Förderung

    INQA-Coaching für KMU

    Das Programm INQA-Coaching unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) auf dem Weg in die digitale Zukunft. Mit dem Programm können Sie Prozesse erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen Ihrer Beschäftigten orientieren, und sich fit für die digitale Transformation machen. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

    AngebotFörderung
  • Beratung

    Taskforce Fachkräftesicherung FKS+

    Die Taskforce FKS+ berät Sie als bayerisches Unternehmen bei allen Fragen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung, bietet Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt Sie bei der Deckung Ihres Personalbedarfs.

    AngebotBeratung
  • Weiterbildung

    KURSNET - die Datenbank für Weiterbildung

    Die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Angebote verschiedener Bildungsträger aus vielen Fachgebieten in ganz Deutschland.

    AngebotWeiterbildung

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