Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Ein preisgekrönter Meister
StMAS
Für seine tolle Leistung wurde er ausgezeichnet: Der gelernte Zerspanungsmechaniker Sebastian Schinabeck entschied sich nach einigen Jahren im Beruf, Industriemeister zu werden. Die Weiterbildung absolvierte er in Abendkursen und wurde dabei mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert. Durch die staatliche Unterstützung konnte sich Sebastian Schinabeck voll auf die Weiterbildung konzentrieren und schloss als Jahrgangsbester ab. Dafür erhielt er den „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“.
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie finanziell bei Meisterkursen und anderen Aufstiegsfortbildungen. Unabhängig von Ihrem Einkommen können u.a. Lehrgangs- und Prüfungskosten bis zu 15.000 Euro gefördert werden.
Der Freistaat Bayern gewährt Ihnen als erfolgreiche Absolventin bzw. erfolgreichem Absolventen der beruflichen Fortbildung zur Meisterin und zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro.
Von der Suche nach einer geeigneten Weiterbildung bis hin zur Beantragung einer Förderung: die vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales geförderten sogenannten Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren stehen Ihnen kostenfrei mit Rat und Tat zur Seite.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Website zu ermöglichen. Es werden die für den Betrieb der Website notwendigen Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.
Durch das Klicken auf dieses Video werden in Zukunft YouTube-Videos auf dieser Webseite eingeblendet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden. Sie können mit einem Klick dauerhaft das Abspielen aktivieren oder in den Datenschutzhinweisen auch dauerhaft wieder rückgängig machen.