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Aufstiegsstipendium

Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung vorweist, kann sich für ein Aufstiegsstipendium des Bundes bewerben und so finanzielle Unterstützung für ein Erststudium erhalten. 

Wer kann gefördert werden?

Mit einem Aufstiegsstipendium fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung engagierte Fachkräfte mit Ausbildung und Berufserfahrung bei einem ersten Hochschulstudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Bewerben können sich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte (Minijobber), Arbeitsuchende, Selbstständige sowie Studierende vor Abschluss des zweiten Semesters. Voraussetzung für die Förderung ist neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren

  • eine Abschlussnote (der Berufsausbildung oder der Aufstiegsfortbildung) besser als 2,0 (bzw. mehr als 87 Punkten) oder
  • eine Erst-, Zweit- oder Drittplatzierung in einem überregionalen Leistungswettbewerb oder
  • ein begründeter Vorschlag für das Stipendium durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber.

Wie funktioniert die Förderung?

Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie das dreistufige Auswahlverfahren der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung durchlaufen, in dem allein die beruflichen Qualifikationen und Leistungen zählen. Der Schulabschluss und die Schulnoten sind unerheblich. Es gibt keine Altersgrenze. Hier finden Sie weitere Informationen zum Auswahlverfahren.

Das Stipendium ist attraktiv: So können Studierende in einem Vollzeitstudium 934 Euro im Monat erhalten, dazu gibt es ein Büchergeld von 80 Euro (also insgesamt 1.014 Euro monatlich). Zusätzlich gibt es eine monatliche Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren in Höhe von 160 Euro je Kind.

Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich 2.900 Euro.

Die Stipendien werden unabhängig vom Einkommen ausgezahlt.

Übrigens: Für talentierte und motivierte Fachkräfte unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung könnte auch das  Weiterbildungsstipendium  interessant sein.

Wo finde ich Beratung?

Sie können sich über die unten genannten Kontaktdaten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung beraten lassen oder sich auf der Website informieren:

Lassen Sie sich beraten:

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Sprechzeiten
Sprechzeiten
Mo - Do: 9 - 12 Uhr; 14 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr

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