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Weiterbildungsstipendium
Wer kann gefördert werden?
Mit dem Weiterbildungsstipendium fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung besonders talentierte Fachkräfte bis grundsätzlich zum Alter von 24 Jahren bei der beruflichen Weiterbildung. Wenn Sie beispielsweise in Elternzeit waren oder einen Freiwilligendienst geleistet haben, können Sie sich auch mit über 24 Jahren noch bewerben. Bewerben können sich in Deutschland oder im Ausland sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ab 15 Wochenstunden) und Arbeitsuchende. Voraussetzung für die Förderung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen
- mit einer Abschlussnote von 1,9 oder besser bzw. mindestens 87 Punkten oder
- einer Erst-, Zweit- oder Drittplatzierung in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- einem begründeten Vorschlag für das Stipendium durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber oder durch Ihre Berufsschule.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen keinen Hochschulabschluss haben und nicht in einem Vollzeitstudium eingeschrieben sein.
Wie funktioniert die Förderung?
Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie sich vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Stelle wenden (z.B. Kammern). Informationen dazu finden Sie bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Mit dem Weiterbildungsstipendium können Sie bis zu 9.135 Euro verteilt auf drei Jahre erhalten. Davon können die Kosten für
- fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meisterin oder Meister, Fachwirtin oder Fachwirt; Fachpflegerin oder Fachpfleger)
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- fachübergreifende Weiterbildungen (z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse) oder
- ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbaut,
gedeckt werden. Zehn Prozent der Kosten für Ihre Weiterbildung(en) müssen Sie selbst tragen, der Gesamtförderbetrag wird dadurch aber nicht geschmälert. Folgende Kosten können bezuschusst werden:
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Sie müssen das Stipendium nicht zurückzahlen.
Übrigens: Wenn Sie ein Studium absolvieren möchten, könnte auch das Aufstiegsstipendium für Sie interessant sein.
Wo finde ich Beratung?
Sie können sich unter den unten genannten Kontaktdaten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung beraten lassen oder sich auf der Website informieren:
Lassen Sie sich beraten:
Weiterbildungsstipendium duale Berufe (z.B. Industrie, Handel, Handwerk, freie Berufe)
Kontakt
- Telefon
- +49228629310
- info@sbb-stipendien.de
Sprechzeiten
Weiterbildungsstipendium Gesundheitsfachberufe
Kontakt
- Telefon
- +492286293137
- gesundheit@sbb-stipendien.de