Wir setzen Readspeaker ein. Sind Sie einverstanden?
Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten. Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen technischen Daten an den externen Dienstleister Readspeaker GmbH übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
KOMPASS – Förderung von beruflicher Weiterbildung für Solo-Selbstständige
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.
Anspruch auf die Förderung haben Sie als Solo-Selbstständige, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Wohnsitz und der Ort Ihrer Tätigkeit liegen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie betreiben die Solo-Selbstständigkeit im Haupterwerb, d. h. mindestens 51 Prozent Ihrer Einkünfte stammen aus dieser Tätigkeit.
- Sie beschäftigen maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden (eine Arbeitskraft in Vollzeit oder auch mehrere Teilzeitkräfte, die zusammen die gleiche Stundenzahl leisten).
- Sie bestehen seit mindestens zwei Jahren am Markt.
- Innerhalb der letzten zwölf Monate haben Sie keinen Qualifizierungsscheck im Rahmen von „KOMPASS“ erhalten.
- De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren dürfen nicht höher als 300.000 Euro sein. Bei den De-minimis-Beihilfen handelt es sich um staatliche Beihilfen für Unternehmen mit einer festen Obergrenze.
Wie funktioniert die Förderung?
Die finanzielle Unterstützung erhalten Sie in Form eines Zuschusses (Qualifizierungsscheck). Die Förderhöhe orientiert sich an den für Ihre Weiterbildung anfallenden Kosten, die nicht mehr als 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) betragen dürfen. Sie bekommen bis zu 90 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten erstattet, also maximal 4.500 Euro. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Nebenkosten wie z.B. Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.
Förderfähig sind sowohl fachliche („Hard Skills“) als auch persönliche Kompetenzen („Soft Skills“). Die fachlichen Kompetenzen umfassen Fähigkeiten und Wissen, die zur Bewältigung fachlicher Aufgaben erforderlich sind und können berufsspezifisch oder nicht-berufsspezifisch sein.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Inhalte der Qualifizierung müssen beruflich relevant sein und beruflich eingesetzt werden.
- Die Qualifizierung dient zur Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und/oder trägt zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des bestehenden Geschäftsmodells bei.
- Die Qualifizierung muss eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks abgeschlossen sein.
Zusätzlich dazu muss der Weiterbildungsanbieter Ihrer Qualifizierung eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Anbieter oder Maßnahme sind gesetzlich anerkannt (z. B. Weiterbildungsgesetz des Landes).
- Der Anbieter ist durch ein anerkanntes Qualitätsmodell zertifiziert.
- Die Qualität des jeweiligen Weiterbildungsangebots ist durch qualifiziertes Lehrpersonal, detaillierte Kursplanung und Veranstaltungsevaluation gesichert.
Folgende Schritte müssen Sie bei der Beantragung einer Förderung beachten:
- Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie zunächst an einem kostenlosen Beratungsgespräch (persönlich oder virtuell) mit einer KOMPASS-Anlaufstellen teilnehmen. Im Gespräch wird der individuelle Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsbedarf ermittelt.
-
Im Anschluss wird der Qualifizierungscheck für die ausgewählte Maßnahme ausgestellt.
-
Für die (anteilige) Rückerstattung muss nach erfolgreicher Teilnahme ein Antrag gestellt und bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden – auch hier gilt die Frist von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungschecks.
-
Nach Prüfung des Antrags wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
Wo finde ich Beratung?
Sie können sich über die unten genannten Kontaktdaten telefonisch beraten lassen oder eine schriftliche Anfrage per Mail senden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
Lassen Sie sich beraten:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Kontakt
- Telefon
- +49355355486917
- kompass@kbs.de
Sprechzeiten
Fr: 8 - 15 Uhr