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WEITER.BILDUNG! - Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit (Info für Unternehmen)
Wer kann gefördert werden?
Für eine Förderung müssen maßnahmebezogene, betrieblich-berufliche sowie persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Vorgabe ist beispielsweise, dass das Unternehmen für die Beschäftigten eine Weiterbildung plant, die insgesamt mehr als 120 Stunden umfasst.
Wie funktioniert die Förderung?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2019 die Förderung von beruflicher Qualifizierung durch die Bundesagentur für Arbeit umfassend erweitert. Die entsprechenden Förderinstrumente des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) wurden im Jahr 2020 mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz nochmals weiterentwickelt. Mit den neuen Fördermöglichkeiten kann die Bundesagentur für Arbeit jetzt unter dem Motto WEITER.BILDUNG! insbesondere auch die Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Arbeitskräfte unterstützen. Die Schulungen können zeitlich flexibel durchgeführt werden. So kann das Personal in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend an den Lehrgängen teilnehmen. Je nach Betriebsgröße werden unterschiedlich hohe Förderungen gewährt.
Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber voraus.
Wo finde ich Beratung?
Zu den Einzelheiten berät der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit, der telefonisch über unten stehende Hotline oder über das Kontaktformular für Unternehmen erreichbar ist.
Lassen Sie sich beraten:
Nutzen Sie das Kontaktformular oder diese Hotline.
Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
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