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Bildungsgutschein für Beschäftigte und Arbeitsuchende
Wer kann gefördert werden?
Einen Bildungsgutschein können die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter ausstellen, wenn die gesetzlichen Fördervoraussetzungen vorliegen. Das Angebot richtet sich nicht nur an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern insbesondere auch an Beschäftigte ohne oder mit nicht mehr verwertbarem Berufsabschluss.
Wichtig ist, dass vor Beginn einer Weiterbildung eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgt.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung umfasst in der Regel die Übernahme von Lehrgangskosten sowie von sonstigen Weiterbildungskosten. Gefördert wird das Nachholen eines Berufsabschlusses und der Erwerb von Grundkompetenzen, wenn dies erforderlich ist, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können. Darüber hinaus werden zusätzliche berufliche Qualifikationen, die eine Kompetenzerweiterung oder Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten zum Ziel haben, gefördert. Junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren können auf ihrem Weg zum anerkannten Berufsabschluss außerdem über die Initiative Zunkunftstarter gefödert werden.
Wo finde ich Beratung?
Ein Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen kann telefonisch unter der unten genannten Nummer vereinbart werden. Eine schriftliche Anfrage können Sie über das Kontaktformular senden.
Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin:
Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit
Sprechzeiten
- Sprechzeiten
- Mo. bis Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr