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Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG fördert Aufstiegsfortbildungen, also Meisterkurse oder andere auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge.

Wer kann gefördert werden?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, kurz Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt) unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Ob Meisterin und Meister, Fachwirtin oder Fachwirt, Technikerin und Techniker oder Erzieherin und Erzieher – das Aufstiegs-BAföG hilft unabhängig vom Alter beim beruflichen Aufstieg in allen Branchen.

Wie funktioniert die Förderung?

Beim "BAföG der beruflichen Bildung" gibt es zum Einen eine Förderung, die unabhängig vom Einkommen zu den Kosten der Fortbildung gewährt wird (maximal 15.000 Euro). Zum Anderen wird bei Vollzeitmaßnahmen ein finanzieller Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt, der abhängig von Einkommen und Vermögen ist (für Alleinstehende beträgt die maximale monatliche Unterstützung 892 Euro). Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen.

Das Aufstiegs-BAföG ist mit einer Gesetzesänderung zum 01. August 2020 noch attraktiver geworden. Der Förderanspruch besteht jetzt auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.
Die Anträge auf Förderung nach dem AFBG sind in Bayern bei den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten zu stellen.

Wo finde ich Beratung?

Sie können sich kostenlos telefonisch über die Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (erreichbar Mo-Fr, 8- 20 Uhr unter 0800/622 36 34) beraten lassen oder sich auf der Website informieren:

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